Wie der Orden vom Deutschen Hause entstanden ist

Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit künden wir allen denen, die jetzt leben und die noch kommen sollen, wie, wann und von wem der Orden des Hospitales Sankt Marien des Deutschen Hauses von Jerusalem gestiftet wurde.

Im Jahre 1090 nach Unseres Herren Geburt zu den Zeiten, als Akkon von den Christen belagert und mit Gottes Hilfe wieder aus den Händen der Ungläubigen gewonnen wurde, waren in dem Heere gute Leute aus Bremen und Lübeck. Diese erbarmten sich um der Liebe Christi willen über die mannig­faltigen Gebrechen der Siechen im Heere und errichteten das Spital unter dem Segel eines Schiffes, das man Kogge heißt, und brachten die Kranken dort mit großer Andacht unter und pflegten ihrer eifrig. Dieses kleine Beginnen erbarmte den Herzog Friedrich von Schwaben und andere hohe Herren, deren Namen hier nachgeschrieben stehen: der ehrbare Patriarch von Jerusalem, König Heinrich (6.), Herzog Heinrich von Brabant, der an der Spitze des Heeres stand, die Meister der Johanniter und Templer und die Erzbischöfe und Großen des Reiches. Mit deren Rat sandte der Herzog von seine Boten über das Meer zu seinem Bruder Heinrich, der dann Kaiser wurde, damit er vom Papst Cölestin die Bestätigung des Spitales erlangte, dass es die Kranken pflege wie die Johanniter und ritterlich lebe nach dem Orden der Templer So geschah es, dass dieser beiden Orden Leben und Vorrechte für unser Spital von der Gnade unseres Herren und von der Müdigkeit des Papstes verliehen und be­stätigt wurden. Auch wurde es nicht allein von den Leuten auf Erden bestätigt, sondern auch von Gott im Himmelreiche.

Wir lesen in den alten Büchern, dass Herr Abraham, der große Patriarch, zu Felde zog um seines Bruders Lot willen, der gefangen war, und er stritt und befreite Lot. Auf dem Rück­züge kam ihm Melchisedek mit Geschenken entgegen, und da offenbarte der Heilige Geist, wie der, der die höchste Stelle in der Kirche einnimmt, die Ritter lieben und wie er sie mit be­sonderer Gunst in den Schutz der Kirche segnend empfangen und wie er sie mit Ablass und Privilegien, und in dem, was ihnen gute Leute als geistliche Gabe geben, bestätigen soll. Hier be­ginnt die Ritterschaft der Gläubigen gegen die Ungläubigen...

Den Streitern des Alten Testamentes) ist dieser heilige ritterliche Orden des Spitales Sankt Marien vom Deutschen Hause kräftig nachgefolgt und hat sich erworben, dass er durch manches ehrsame Mitglied geziert ist; denn sie sind Ritter und erwählte Streiter, die aus Liebe zu Gott und dem Vaterland die Feinde des Glaubens mit starker Hand vertilgen. In über­fließender Minne empfangen sie Gäste, Pilger und arme Leute, milde dienen sie den Siechen im Spitale mit liebeglühendem Herzen.

Unter ihren Mitgliedern sind auch Geistliche, die einen ehrenvollen und nützlichen Platz einnehmen. In Friedenszeit sollen sie ein Licht sein unter den anderen und die Brüder mahnen, dass sie ihre Regel recht halten, die Pfaffenbrüder sollen den Gottesdienst feiern und die Sakramente spenden. Zieht man aber zum Kriege, so sollen sie die Brüder stärken zum Streit, und sie ermahnen, daran zu gedenken, wie Gott für sie den Tod am Kreuze litt. Also sollen die Geistlichen die Gesun­den und die Kranken bewahren und behüten und alle ihre Dienste mit Sanftmut tun.

Diesen Orden zum allgemeinen Nutzen der heiligen Kirche sahen viele Päpste mit freundlichen Augen an und haben ihn erleuchtet und bestätigt mit mancherlei Privilegien und Freiheiten.

Dies ist die Regel der Brüder vom Deutschen Hause, Sankt Marien Dienstmannen

Drei Dinge sind die Grundfesten eines jeglichen geistlichen Lebens und werden in dieser Regel geboten: das erste ist ewige Keuschheit/ das zweite ist Verzicht auf den eigenen Willen, d. h. Gehorsam bis zum Tode; das dritte ist das Gelübde der Armut, wer diesen Orden empfängt, soll ohne Eigentum leben...

Doch mögen die Brüder um der großen Kosten willen für die vielen Leute, die Spitäler, die Ritterschaft, die Siechen und die Armen fahrendes Gut und erblichen Besitz haben im Na­men der Gesamtheit des Ordens und ihres Kapitels: Lande und Acker, Weingärten, Mühlen, Burgen, Dörfer, Pfarreien, Kavellen, Zehnte und sonstiges, was ihnen in ihren Privilegien wird. Sie dürfen auch Leute, Männer und Weiber, und Mägde, zu ewigem Rechte besitzen.

Da dieser Orden, ehe er eine Ritterschaft wurde, ein Spi­tal war, wie aus dem Namen hervorgeht, so bestimmen wir, dass man in dem Haupthause oder wo sonst es der Meister mit dem Kapitel für richtig hält, allezeit Spitäler hat, will man aber irgendwo ein bestehendes Spital mit seinen Einkünften dem Orden schenken, da mag der Landkomtur nach Beratung mit den klügsten Brüdern es annehmen oder nicht. In anderen Häusern dieses Ordens, die ohne Spital sind, soll man kein neues einrichten ohne Anordnung des Meisters und der Ge­bietiger.

Wird ein Siecher in das Spital aufgenommen, so soll, wenn er kräftig genug und ein Priester da ist, der Kranke, ehe er z»l seiner Ruhestätte gebracht wird, seine Sünden beichten und das Sakrament empfangen, wenn es der Beichtvater für recht hält. Anders soll man keinen Kranken aufnehmen.' er besitzt, wird vom Bruder des Spitales aufgeschrieben, der soll auch den Siechen mahnen, dass er um das Heil seiner Seele sorge, und was der Sieche an Gut besitzt, soll man, so gut man vermag, aufbewahren.

Wenn der Sieche seinen Platz im Spitale erhalten hat, so soll man ihn nach den Anordnungen des Spittlers, der auf die Art der Krankheit zu achten hat, gut pflegen. Im Haupt­hause des Ordens soll man Arzte haben, der Macht des Hauses und der Zahl der Kranken entsprechend, und nach ihrem Rat und soweit es das Haus vermag, soll man die Siechen barm­herzig behandeln und liebevoll pflegen. Alle Tage soll man ihnen vor der Brüder Mahlzeit liebreich zu essen geben. An Sonn­tagen soll man ihnen Epistel und Evangelium vorlesen, sie mit Weihwasser besprengen und in Prozession zu ihnen gehen. In den anderen Spitalen soll man ihnen zu passender Zeit alle Tage liebreich zu essen reichen; an den Sonntagen soll man ihnen Epistel und Evangelium lesen und Weihwasser sprengen ohne Prozession, wenn der Landkomtur es nicht anders bestimmt. Ihm bleibt es auch überlassen, in diesen Spitälern nach Rat der weisen Brüder Arzte zu haben. Jedoch soll man in allen Spitälern sorgfältig darauf achten, dass die Kranken nachts immer Licht haben. Wer in diesen Spitalen vor der Vesper stirbt, der mag gleich begraben werden, wenn es den Pflegern passt; die aber nach der Vesper sterben, begräbt man erst am anderen Tag nach der Prim, es sei denn, dass der Pfleger es anders anordnet.

Wem von den Brüdern der Meister oder sein Stellvertreter die Sorge für Leib und Seele der Siechen eines Spitales an­vertraut, der soll sich bemühen, ihnen demütig und andächtig zu dienen. Die Komture sollen darauf achten, dass es den Siechen weder an Kost noch an dem, was sie sonst bedürfen, mangele. Geschieht es aber, dass die Siechen Mangel leiden, weil die, die für die Kost sorgen sollen, es verschmähen oder versäumen, dann sollen die Brüder, die in den Spitälern die Pflege haben, es dem Meister oder Oberen melden, der die Schuldigen nach der Größe ihrer Schuld strafen soll. Wem die Kranken befohlen sind, der soll auch darauf achten, dass er zu ihrem Dienst Leute aussucht, die Andacht und Demut dazu zieht, dass sie den Kran­ken getreu und liebevoll dienen. Wird man in dieser Beziehung merklicher Versäumnisse gewahr, so soll der Pfleger das nicht durchgehen lassen. Die Komture wie die anderen Brüdersollen sich dessen bewusst sein, dass, als sie diesen heiligen Orden emp­fingen, sie ebenso fest gelobt haben, den Siechen Zu dienen, als den Orden der Ritterschaft zu halten...

Die Brüder, Pfaffen wie Laien, sollen Tag und Nacht ge­meinsam zum Gottesdienst und zum Chorgebet kommen, die Pfaffen, damit sie nach den Büchern und Brevieren des Ordens singen und lesen; die Laien sollen, ob sie im Ordenshause sind oder nicht, für die Metten dreizehn Paternoster sprechen und für jedes andere Chorgebet sieben und für die Vesper neun...

Die Brüder sollen siebenmal im Jahre an den einzeln aufgezählten Tagen die heilige Kommunion empfangen.

Die Brüder dieses Ordens dürfen leinenes Tuch zu Hem­den und Unterkleidern, zu Hosen und Betttüchern und wozu es sonst nütze ist, tragen und brauchen. Die Oberkleider sollen von geistlicher Farbe sein. Die Ritterbrüder sollen weiße Mäntel tragen zum Zeichen ihrer Ritterschaft, doch sollen sie sich in der anderen Kleidung nicht von den übrigen Brüdern unterscheiden. Mir bestimmen, dass jeder Bruder an Mänteln, Kutten und Wappenröcken ein schwarzes Kreuz trage, damit er auch äußer­lich sich als ein Glied dieses Ordens erzeige. Pelze, Pelzröcke und Bettdecken dürfen nur aus Schaf- oder Ziegenfellen sein, doch soll man niemand Ziegenfell geben, wenn er es nicht ver­langt. Die Schuhe der Brüder sollen ohne Schnüre, Schnäbel und Schnallen sein...

Jagd, die man mit lautem Geschrei, mit Hunden, mit Bei­zen und Federspiel abzuhalten pflegt, ist den Brüdern verboten.

Wenn sie aber in einigen Gegenden viele Waldgüter haben, und an Wildbret und Fellen daraus großen Nutzen ziehen kön­nen, so ist es ihnen gestattet, Jäger Zu halten, diese und andere Jagende mögen sie zu Schutz und Schirm vor bösen Leuten begleiten. Doch sollen sie nicht mit vorbedachtem Mute, Geschoß oder andere Waffen in der Hand, durch Wald und Feld spren­gend dem Wilde nacheilen. Wir erlauben ihnen auch, Wölfe, Bären, Luchse und Löwen ohne Jagdhunde zu vernichten, aber nicht um der Kurzweil, sondern um des allgemeinen Nutzens willen. Zuweilen mögen die Brüder auch Vögel schießen, damit sie sich an  das Schießen  gewöhnen  und   es  desto  besser lernen…

Die Brüder, die auf der Reise sind, sollen sich ihres Ordens würdig benehmen, ehrsame Herbergen aufsuchen und so viel als möglichem Gottesdienste hören. Zu Hochzeiten, Zu Ritterversammlungen, zu anderen Gesellschaften und Schau­spielen, die man zu weltlicher Hoffart im Dienste des Teufels abhält, sollen die Brüder selten kommen, doch kann es zuweilen in Geschäften des Ordens oder zur Gewinnung von Seelen geschehen. An verdächtigen Orten und zu ungehörigen Zeiten sollen die Brüder jedes Gespräch mit Frauen und besonders mit jungen vermeiden; Frauen zu küssen, was ein offenes Zeichen von Unkeuschheit und weltlicher Minne ist, ist den Brüdern so streng verboten, dass sie auch ihre eigene Mutter und Schwester nicht küssen sollen...

Außerdem bestimmen wir, dass man keine Frau zu unseres Ordens vollem Mitgliede aufnehme, denn es geschieht oft, dass männlicher Mut von weiblicher Vertraulichkeit schädlich er­weicht wird. Da jedoch etliche Dienste an den Siechen in den Spitalen und am Vieh besser von Frauen denn von Männern verrichtet werden, so ist es erlaubt, zu diesen Diensten Frauen als Halbschwestern aufzunehmen; doch soll man es nur mit Er­laubnis des Landkomturs tun. Sind sie aufgenommen, so soll man ihnen ihre Wohnung außerhalb der der Brüder bereiten, denn die Keuschheit des Ordensmannes, der mit Frauen zu­sammenwohnt, wird vielleicht bewahrt, doch ist sie nicht sicher, und es mag auf die Dauer nicht ohne Ärgernis abgehen.

Damit der Orden einer größeren Anzahl Leuten zum Nutzen sei, so bestimmen wir, dass man verheiratete oder ledige Weltleute als Vertraute des Ordens aufnehmen darf, die mit Leib und Gut den Brüdern untertänig sind. Ihr Leben soll fortan ehrbar sein, wie es sich geziemt, sie sollen nicht nur offen­bare Sünde vermeiden, sondern auch unerlaubten Gewinn und unerlaubte Geschäfte von da an nicht mehr machen. Ihre Klei­der sollen von geistlicher Farbe sein, aber nicht das ganze Kreuz tragen. Stirbt von den Verheirateten eines, so fallt das halbe Gut an den Orden, stirbt auch der andere Teil, so erhält der Orden das Ganze. Über die Aufnahme entscheidet der Land­komtur…

Hier heben an die Gesetze der Brüder des Deutschen Hauses

Wie der Glaube tot ist ohne Werke, so sind auch die Werke tot ohne Glauben; darum bestimmen wir, dass jeder, der als Bruder in unseren Orden aufgenommen wird, gefragt wird, ob er den Glauben und das Vaterunser kann. Können sie es nicht, so sollen sie es heimlich von den Priestern im ersten hal­ben Jahre lernen; tun sie es nicht und versäumen sie es nichtig, so sollen sie drei Tage büßen. Kommt es aber vor, dass sie es auch im Laufe des anderen halben Jahres nicht lernen, was Gott verhüte, so verlieren sie ihren Mantel, es sei denn, dass Meister und Brüder ihnen Gnade erweisen.

In allen Häusern unseres Ordens sollen alle Brüder alle Freitage ihre Geißelung empfangen außer an hohen Festtagen; in der Fastenzeit vor Weihnachten und vor Ostern sollen sich die Brüder dreimal wöchentlich geißeln, am Montag, Mittwoch und Freitag. Ausgenommen sind die Brüder, die über Land fahren und die auf der Krankenstube sind; von den anderen, die zum Gottesdienste gehen, darf es keiner ohne Erlaubnis seines Oberen unterlassen.

Die ungelehrten Brüder sollen im Orden nicht ohne Er­laubnis lernen; die schon gelehrt waren, mögen das Gelernte anwenden, wenn sie wollen; kein Laienbruder soll Pfaffe wer­den, und kein Pfaffe auf die hohe Schule fahren ohne des Hochmeisters Erlaubnis.

Kein Bruder, weder Pfaffe noch Laie, soll außerhalb seines Ordens beichten, wenn er nicht dazu die Erlaubnis seines Obe­ren hat.

Die Brüder sollen ihren Fleiß darauf wenden, dass die Gotteshäuser des Ordens weder durch triefende Dächer noch durch Staub an den Wänden, Schmutz auf dem Fußboden oder unordentliches Umherstehen der Stühle entstellt werden, dar­über hinaus sollen sie sorgen, dass man die Kirchen ziere und sauber halte, wie es Ordensleuten geziemt.

Man liest, dass Salomon den Tempel und alles, was dar­innen war, mit Golde bedeckte und goldene Schilde machen ließ; das Gold ziert, die Schilde schützen. Gebricht unserem Gottes­haus das Gold der Minne, so sind wir ungeziert und ungeschützt, denn die Minne ist eine Grundfeste geistlichen Lebens, sie stär­ket und tröstet, die in Not sind, und ist Frucht und Lohn denen, die beständig bleiben. Ohne die Minne sind weder Orden noch Werke heilig, sondern nur Abbilder der Heiligkeit. Die Minne ist ein Schatz, mit dem der Arme, der ihn hat, reich ist, und der Reiche, der ihn nicht hat, arm. Darum sollen alle Brüder ihren Eifer darauf wenden, sich nicht nur gegenseitig das Leben nicht schwer zu machen, sondern, dass sie auch mit Liebe, Demut und Dienstfertigkeit gegeneinander sich erwerben, dass sie im Him­melreiche erhöhet werden, wie das Evangelium sagt: Wer sich hier erniedrigender wird erhöhet werden.

Damit auch unser Gericht nach Gottes Willen sei und des Unschuldigen Gerechtigkeit nicht verderbe oder dass die be­gangene Missetat nicht ungerächt bleibe, so setzen wir fest, dass die Schuld eines Bruders, sie sei leicht/schwer, schwerer oder am allerschwersten, durch das Zeugnis zweier Brüder unse­res Ordens ohne jede Entschuldigung des Kapitels, das ihn richtet, als erwiesen gelten soll. Stellt"' sich aber heraus, dass sie falsche Zeugen gewesen sind, so soll man sie mit derselben Strafe büßen, die jener erhalten sollte. (Nicht aus Neid oder Hass, sondern aus brüderlicher warnender Liebe soll die An­klage erfolgen; Verfehlungen von Brüdern gegen außerhalb des Ordens Stehende sollen unter Ausschluss der Außenstehen­den gestraft werden nach sorgfältiger Untersuchung,) damit dieses heiligen Ordens Gesetz die Brüder vor dem Ärgernis durch böse Leute schütze, die oft um einer leichten Verfehlung oder ganz ohne Ursache guter Leute guten Leumund schädigen wollen.

Um schwererer Schuld willen werden die Brüder in Jahrbuße getan, das geschieht also:        Der Bruder, der Jahrbuße tut, soll ein Jahr lang mit den Knechten schlafen gehen, wenn solche im Hause sind; mit einer Kutte ohne Kreuz soll er dienen; mit den Knechten soll er essen und auf der Erde sitzen. In der Woche soll er drei Tage bei Wasser und Brot fasten, Zwei davon stehen unter der Gnade und Gewalt des Oberen und der Brüder; alle Sonntag soll er von dem Priester in der Kirche nach dem Evangelium seine Geißelung empfangen, wenn die Schuld so offenbar ist, dass davon dem Hause unentschuld­bare Schande gekommen und die weltlichen Leute daran ein großes Ärgernis genommen haben. Ist aber die Schuld nicht so offenbar, so mögen die Oberen mit dem Rat der Brüder in Gnaden verfügen, dass der Schuldige die Geißelung im Kapitel empfängt... Auch steht es dem Oberen und den Brüdern zu, ob sie den Schuldigen in Eisen oder in den Kerker legen, oder ob sie zu dem einen Jahr Buße ein zweites oder weniger hin­zufügen oder sonst die Buße schwerer machen...

Zu schwererer Schuld gehören Verrat von Ordensgeheimnissen, Diebstahl, Vernichtung oder Entfremdung von Privilegien, Unkeuschheit, Verlassen des Ordenshauses oder des Or­dens usw.

Zu der allerschwersten Schuld gehört, wenn ein Bruder als Feigling von Fahne und Heer flieht; wenn ein Bruder von den Christen zu den Heiden geht und mit ihnen bleiben will, auch wenn er den Glauben nicht verleugnet; wenn ein Bruder Sodomie treibt... Für diese drei Vergehen gibt es keinerlei Gnade, die Schuldigen werden für ewig aus dem Or­den gestoßen, nur den, der Sodomie treibt, soll man in ewiger Gefangenschaft halten.

Hier heben an die großen Gewohnheiten

Nach eines Meisters Tode sollen alle Brüder dem gehor­sam sein, dem der sterbende Meister Stellvertretung und Siegel übergeben hat. Dünkt es ihnen aber, dass dieser nicht dazu fähig sei, so mögen sie einen besseren an seine Stelle setzen. Des Mei­sters Jahrtag soll man aufschreiben, damit er dort begangen wird, wo der Leichnam ruht. Geschieht es aber, dass man ihn dort begraben muss, wo wir kein Haus haben in fremdem Lande, so soll der nächste Landkomtur eines der ihm unterstellten Häu­ser zur Jahrtagfeier für den verstorbenen Meister bestimmen. Alle die Kleider des Meisters soll man an Arme verteilen, ebenso sein Essen ein ganzes Jahr lang einem Bedürftigen spen­den, wie man es bei einem verstorbenen Bruder vierzig Tage tut...

Nach dem Tode eines Meisters soll sein Stellvertreter folgende Komture Zu der Neuwahl zusammenrufen: den von Preußen, von Deutschland, von Osterreich, von Apulien, von Griechenland und von Armenien; er soll ihnen volle Zeit lassen, zu dem Kapitel zu kommen, inzwischen darf man keine Meister­wahl vornehmen. Da außerdem der Meister von Livland eines der größten Glieder unsres Ordens ist, so soll man ihn auch er­mahnen, zur Wahl zu kommen, wenn er es wegen der Länge des Weges ohne Not tun kann.

Wenn der angesetzte Wahltag kommt und die Brüder nach der Gewohnheit zum Kapitel versammelt sind, so soll der stell­vertretende Meister mit dem Rate des Konventes einen Ritterbruder zum Wahlkomtur einsetzen, dieser wählt auf sein Ge­wissen einen anderen Bruder, und die zwei wählen den dritten, und die drei den vierten, und so fort, bis es dreizehn sind, von denen soll einer ein Priester, acht Ritter und vier andere Brü­der sein, diese sollen die Wahl vollziehen. Und wenn man so die einzelnen Wähler aufruft, so kann der Konvent Zustimmen oder einen anderen vorschlagen, zu dem man mehr Vertrauen in der Wahlsache hat. Auch soll man darauf achten, das nicht ein grö­ßerer Teil aus einem Lande sei und eine Minderheit aus einem anderen, sondern es soll so sein, dass jeder aus einem anderen Lande oder einer anderen Gegend sei. Wenn diese dreizehn vom Kapitel gewählt und bestätigt sind, so sollen sie auf das heilige Evangelium bei ihrer Seligkeit schwören, dass sie weder durch Liebe, noch durch Hass, noch durch Furcht sich treiben lassen, son­dern dass sie aus lauterem Herzen den wählen, der ihnen der würdigste, beste und vollkommenste zur Leitung und zum Schütze des Ordens zu sein dünkt. Auch bestimmen wir, dass ein un­eheliches Kind oder einer, der Jahrbuße getan wegen Unkeuschheit oder Diebstahl, niemals Hochmeister werden kann. (Der stellvertretende Meister soll die Wähler auf den Ernst und die Bedeutung der Wahl aufmerksam machen. Dann schwören die Brüder, den Gewählten als Meister anzuerkennen...)

Dem Komtur (der die Wahl leitet), steht es als erstem zu, den Namen dessen zu nennen, der ihn auf sein Gewissen der würdigste und beste zum Meister dünkt. Hierauf ermahnt er alle eindringlich, mit lauterem Herzen den zu nennen, den sie zum Meister wünschen. Nennen alle den gleichen oder wenigstens der größere Teil, so ist die Wahl beendet und besteht zu Recht. Dann begeben sie sich Zum Konvent und verkünden, dass Bru­der N. gemeinsam zum Meister gewählt sei. Die Brüder Pfaf­fen stimmen darauf festtäglich das „Te Deum laudamus" an, die Glocken läuten, und der stellvertretende Meister soll den Neuerwählten vor den Altar führen. Dort übergibt er ihm vor allen Brüdern das Meisteramt mit Ring und Siegel und er­mahnt ihn, dass er also die Rechte des Hauses und des Ordens verwalte, dass er am Tage des Jüngsten Gerichtes furchtlos vor Gott stehen und den Lohn seiner Werke empfangen könne. Darauf küsst der Meister den Bruder Priester und den, der ihm Ring und Siegel übergab. Ist aber der Erwählte nicht an­wesend, so soll man es doch dem Konvent verkünden, die Glocken läuten und das „Te Deum" singen; das andere ge­schieht, wie oben gesagt ist, nach der Ankunft des neuen Mei­sters.

Wenn so viel Geld in dem Schatze ist, dass er größerer Wachsamkeit bedarf, so soll man ihn bewahren mit drei Schlös­sern und drei Schlüsseln, von denen einen der Meister, den zweiten der Großkomtur und den dritten der Treßler hat, so dass keiner alleine daran kommen kann. Die Gesamtheit der Brüder soll auch nicht wissen, ob der Schatz voll oder leer ist; dünkt es aber den Meister und seinen Rat richtig, so mag er es mitteilen dem Großkomtur, dem Marschall, dem Spittler, dem Trapier, einem Bruder Priester, dem kleinen Komtur und einem Bruder, der nicht Ritter ist, und welche von den Brüdern er sonst noch auswählt, damit, wenn diese den Stand des Hauses wissen, sie um so besser zu den Geschäften und der Verwaltung des Hauses raten können. Aber den anderen Brüdern soll man nichts sagen, damit ein voller Schatz nicht ihre Genügsamkeit störe oder ein leerer ihren Sinn beschwere...

Nach dem Recht unserer heilsamen Gesetze soll kein Mei­ster fortan über Meer fahren ohne große Not und nur nach des Kapitels Rat. Der Meister soll auch selber nichts dazu tun, damit er über das Meer komme... Beschließt^ aber das Ka­pitel, dass der Meister das Heilige Land verlassen soll, so soll es ihm eine gewisse Zeit setzen, in der er wieder zurück sein muss; versäumt er die Zeit, was Gott verhüte, so geht er seiner Meisterschaft verlustig, kein Bruder braucht ihm mehr Gehor­sam zu leisten, sondern man soll nach des Ordens Gewohnheit einen neuen Meister wählen.

Alle Brüder, die Waffendienst tun, gehören zu dem Mar­schall und sollen ihm untertänig sein nächst dem Meister. Der Marschall hat ihnen alles Zu geben, was zum Waffendienst ge­hört…

Der Spittler und der Trapier stehen unter dem Mar­schall in allen Dingen, die zum Harnisch gehören, und auf Kriegsfahrten. Auch der Großkomtur soll sich dem Marschall fügen, wenn man wähnt, vor dem Feinde zu sein. Auf Kriegs­fahrten hält der Marschall das Kapitel, wenn der Meister oder ein Stellvertreter nicht anwesend ist. Ist aber kein Marschall da, so hält der Komtur das Kapitel. Ist man daheim, so steht es dem Komtur Zu, Kapitel Zu halten, ist aber der Komtur nicht da, so hält es der Marschall.

Ist der Meister anwesend, so darf der Marschall nicht ohne dessen Erlaubnis gegen die Feinde vorgehen oder den Be­fehl dazu geben, es sei denn, dass offenbare Not ihn zwinge, dass er den Angriff nicht aufschieben kann.

Der Treßler und andere Beamte, die in ihren Amtsge­schäften Geld und Gut ausgeben, sollen am Ende jeden Mo­nats vor dem Meister Rechnung ablegen. Kann der Meister sie nicht hören, so tue es der Komtur mit Brüdern, die sich dazu eignen, und lege zusammen mit dem Treßler die Endsumme dem Meister vor. Der Spittler ist nicht zur Rechnungsablegung verpflichtet, damit er um so freier sein Amt der Milde an den Siechen ausüben möge, doch soll er über sein Tun, wenn es nötig ist, mit dem Meister sprechen; falls ihm etwas im Spitale fehlt, so soll der Komtur es geben, hat der Spittler aber Überschuss, so soll er es in den Schatz liefern.

Wenn die Brüder vom Konvent ausreiten, so soll nie­mand seine Pferde satteln noch bepacken lassen, ehe der Befehl dazu gegeben wird. Und wenn gesattelt ist, so mag man die Packpferde mit allem beladen, was mit den kleinen Riemen gebun­den wird, was aber an die großen Riemen gehört, das soll man erst auf besonderen Befehl aufladen. Wenn die Tiere beladen sind, sollen die Brüder nicht aufsitzen, ehe der Befehl dazu ge­geben ist. Wenn dann der Befehl gegeben ist und sie an dem Lagerplatz aufgesessen sind, so sollen sie acht haben, dass man aus Versäumnis oder Vergesslichkeit nichts verliere. Dann soll der Bruder an die Spitze reiten, und die Knechte sollen ihm folgen und jeder seinen Matz in der Rotte einnehmen, dann soll der Bruder die Knechte vorreiten heißen und soll am Ende der Rotte reiten, damit er sie um so besser übersehe, und jeder soll den Matz, den er genommen hat, beibehalten. Einer soll dem anderen gemächlich folgen, zu große Eile soll man vermeiden...

Niemand soll sein Pferd tränken, wenn man über ein Wasser reitet, es sei denn, dass der, der die Fahne führt, das seine tränkt, oder dass das Wasser so breit ist, dass man außerhalb der Rotte tränken kann, ohne die anderen Zu stören.

Wenn sich ein Lärm oder Geschrei erhebt, so sollen sich die Brüder, die gerade anwesend sind, mit ihren Waffen zur Wehr setzen, so gut sie können, bis ihnen Hilfe kommt/ wer irgendwo anders ist, eilt zu seiner Fahne und hört, was ihm befohlen wird. Die in der Herberge sind, tun dasselbe.

An Stätten, wo man Feindseligkeiten befürchtet, sollen die Brüder ohne Erlaubnis ihren Tieren die Zäume nicht ab­nehmen und nicht füttern. Wenn die Fahne aufgepflanzt ist, so sollen sie sich bei ihr im Kreise lagern außerhalb der Kapellen­schnur in der Ordnung, wie sie geritten sind. Ob man nun im Ringe oder anders liegt, so ist stets darauf zu achten, dass man die Hütten so aufschlägt, dass die Tiere im Inneren des Kreises sind, so dass sie und die Ausrüstung umso besser geschützt sind.

Ein jeder Bruder soll seinen Platz bei der Kapelle ein­nehmen, damit er den Gottesdienst hören kann. Und wenn ein Bruder bei Tage oder Nacht den Gottesdienst verschläft, den soll der, der ihm am nächsten liegt, wecken. Ebenso soll es auch in den Häusern gehalten werden. Wenn gelagert ist, sollen die Brüder ohne Erlaubnis keines ihrer Pferde nach Holz, Gras oder sonst irgendetwas aussenden; wird ihnen die Erlaubnis, so sollen sie die Sättel zudecken, damit das, was man mitführt, nicht beschädigt werde. Hat ein Bruder zwei Knechte, so sendet er nur den einen aus, den anderen soll er Zu mancherlei Ver­richtungen dabehalten.

Der Marschall darf ohne des Meisters Erlaubnis keinen der Brüder weder mit noch ohne Waffen vom Heere fortsenden oder ihn so weit fortgehen lassen, dass er sich oder dem Heere Schaden tun kann. Die Brüder sollen sich auch ohne Erlaubnis von dem Lager oder dem Hause nicht weiter entfernen, als sie ein Geschrei, das sich im Heere erhebt, oder die Glocken hören können, damit sie nicht unerreichbar sind, wenn man ihrer be­darf...

Der Rufer soll bei dem Marschall lagern, und was er als Befehl verkündet, das soll man als solchen nehmen und befolgen.

Wenn der Marschall oder wer die Fahne führt, die Feinde angreift, so soll ein Sariantbruder eine Fahne führen, unter der sich die Knechte sammeln und warten, bis Gott ihre Herren wieder sendet. Kein Bruder darf ohne Erlaubnis an­greifen, ehe der Fahnenträger angreift. Ist dieser losgcsprengt, so mag ein jeglicher tun, wozu Gott sein Herz weist, doch so, dass, wenn es ihn Zeit dünkt, er wieder zu der Fahne zurück­kehren kann. Die Brüder, denen die Fahne befohlen ist, tun bei ihr ihr möglichstes, jedoch ohne sich von ihr zu entfernen.

Aus dem Aufnahmeritual

(Wer in den Orden aufgenommen werden will,) der soll vor das Kapitel kommen, vor dem Meister oder wer an dessen Statt das Kapitel leitet, niederknien, und soll ihn um Gottes willen bitten, ihn in den Orden aufzunehmen, damit er seine Seele rette. Dann soll der Meister antworten: „Die Brüder haben eure Bitte gehört, wenn ihr keines der Dinge an euch habt, die wir euch fragen werden: Ob ihr euch keinem Orden gelobt habt, keinem Weibe durch Gelübde verbunden seid, ob ihr keines Herren eigen seid; ob ihr niemandem etwas schuldig seid oder eine Rechnung zu begleichen habt, davon dem Orden Schaden geschehen könnte; und ob ihr nicht krank seid. Müsstet ihr eine von diesen Fragen bejahen und tätet es nicht, und wir würden des später inne, so dürftet ihr unser Bruder nicht länger sein und hättet den Orden verloren." Verneint nun der Neuaufzu­nehmende alle diese Fragen, so soll der Meister ihm das Fol­gende vorlegen und ihn damit an den Orden binden: das erste ist, dass er gelobt, den Siechen zu dienen, das zweite, dass er ge­lobt, das Heilige Land und die anderen Lande, die dem Orden gehören, vor den Feinden Gottes zu beschirmen, wenn man es ihm befiehlt. Das dritte ist, wenn ein Bruder irgendeine Kunst versteht, so soll er es dem Meister sagen, sie nach dessen Willen und seinem Vermögen ausüben. Er soll auch geloben, das Kapitel und den geheimen Rat des Meisters geheim zu halten und nicht ohne Erlaubnis den Orden zu verlassen, um ein anderes Leben zu führen; er soll die Regel und die Gewohn­heiten des Ordens halten.

Wenn die Neuaufgenommenen dies gelobt haben, so soll man sie fragen, eine wie lange Probezeit sie wünschen, wollen sie gar keine, so mag man sie sofort aufnehmen. Dann sollen sie ihre Hände auf die Bibel legen und diese Worte sprechen: „Ich gelobe Keuschheit meines Leibes und Armut und Gehorsam Gott und Sankt Maria und euch, dem Meister des Ordens vom Deutschen Hause, und euren Nachkommen nach den Regeln und den Gewohnheiten des Ordens, Gehorsam bis zum Tode." Hält ein anderer Kapitel als der Meister, so empfängt er das Gelübde mit denselben Worten. Wenn dies getan ist, soll man ihm das Ordenskleid, wie man es im Kapitel trägt, geben...

Den Brüdern, die man aufnimmt, soll man geloben Wasser und Brot und alte Kleider; dasselbe soll man den Brüdern geben, die ihr Amt nicht ausüben wollen, und zwar so lange, bis sie es gerne und nach ihrem Vermögen und dem Bescheid ihres Oberen tun.

Schwertsegen: Segne Herr, heiliger Vater, durch Anrufung deines Namens und durch die Ankunft deines Sohnes, Unseres Herren Jesus Christus, und durch die Gabe des Heiligen Geistes dieses Schwert, mit dem dieser, dein Diener, heute umgürtet zu werden wünscht, auf dass er mit ihm geschützt durch keinen Kriegssturm in Verwirrung gerate, sondern in allem glücklich siege und durch deinen Schutz immerdar unverletzt bleibe durch Unsern Herrn Jesus Christus, deinen Sohn, der mit dir lebet und regieret in Einheit mit dem Heiligen Geiste, Gott in alle Ewigkeit, Amen.

Segnung des Ritters: Erhöre, Herr, unsere Bitten Md würdige dich diesen, deinen Diener, der heute mit deiner Gnade mit dem Kriegsschwert umgürtet wird, zu segnen, auf dass er ein Verteidiger und Schirmer der Kirchen sei, der Witwen, Waisen und aller derer, die dir dienen, gegen die Grausamkeit aller bösen Heiden und so ein Schrecken sei aller derer, die gegen den heiligen Glauben kämpfen.

(Hierauf wird der Bruder mit dem Schwert umgürtet, dann folgt Psalmengesang und Gebete.)

Gebet der Brüder: Brüder, bittet unsern Herrgott, dass er die heilige Christenheit tröste mit seiner Gnade und seinem Frieden und sie vor allem Übel zu bewahren geruhe.

Bittet auch Unseren Herrn für unseren geistlichen Vater, den Papst, und für das Reich und für alle Häupter und Prä­laten der Christenheit, weltliche und geistliche, und auch für alle weltlichen und geistlichen Richter, dass sie der heiligen Christen­heit so Frieden und gutes Gericht schenken, dass das Gericht Gottes nicht über sie ergehe.

Bittet auch für unseren Orden, in dem uns Gott gesammelt hat, dass der Herr ihn zunehmen lasse an Gnade, an Zucht, an geistlichem Leben, und dass er allen, die in ihm oder in anderen Orden sind, alles das nehme, was wider sein Lob und seinen Willen ist.

Bittet auch für unseren Hochmeister und für alle Gebietiger unseres Ordens, denen Land und Leute befohlen sind, und für alle Brüder, die getreulich ein Amt unseres Ordens verwalten, dass sie dem Orden und ihren Ämtern also vorstehen, dass sie von Gott nimmer geschieden werden.

Bittet auch für alle die Brüder, die kein Amt haben, dass sie ihre Zeit nützlich zubringen und eifrig sind beim Gottesdienst, auf das es denen, die ein Amt haben, und ihnen selber zu Nutz und Frommen sei.

Bittet auch Gott für alle, die in Todsünde verfallen sind, dass ihnen Gott in seiner Gnade bald daraus helfe, damit sie der ewigen Pein entgehen.

Bittet auch für alle die Länder, die vor der Heidenschaft liegen, dass ihnen Gott mit seinem Rate und seiner Kraft zu Hilfe komme, dass Gottes Glaube und Liebe darinnen ausge­breitet werde, also dass sie allen ihren Feinden mögen wider­stehen.

Bittet auch für alle die Freunde und Vertrauten des Or­dens und für alle, die uns je Gutes taten oder noch tun wollen, dass Gott ihnen lohne.

Bittet auch für alle die, die uns ihr Erbe und Gut als Al­mosen gegeben haben, dass sie Gott tot oder lebendig nimmer von sich scheiden lasse.

Namentlich gedenket Herzog Friedrichs von Schwaben und König Heinrichs, seines Bruders, der dann Kaiser wurde, und der ehrsamen Bürger von Lübeck und Bremen, die unseres Ordens Stifter waren. Gedenket auch Herzog Leopolds von Österreich, Herzog Konrads von Masowien und Herzog Sambors von Pommern, die uns ihr Almosen freigebig gespendet haben. Gedenkt auch unserer toten Brüder und Schwestern.

Ein jeglicher gedenke auch der Seele seines Vaters, seiner Mutter, seiner Geschwister und aller seiner Freunde. Gedenke auch ein jeglicher der elenden Seelen, die niemand haben, der ihrer gedenke. Damit gedenkt aller gläubigen Seelen, dass ihnen Gott gebe die ewige Ruh.

Requiescant in pace.

Amen.

Kapitelbeschluß von 1289

Wer nicht von ritterlichen Eltern geboren ist, den soll man nicht als Ritterbruder aufnehmen, es sei denn mit besonderer Erlaubnis des Hochmeisters.

Unheilvolle Tage

Man soll wissen, dass die Meister von Paris und die Astro­logen zweiunddreißig Tage im Jahre herausgefunden haben, die gefährlich und besorgniserregend sind; darum raten sie, man solle in diesen Tagen nichts beginnen, denn es würde zu keinem / guten Ende kommen: wird einer verwundet, so stirbt er im Laufe des Jahres; bringt eine Frau ein Kind zur Welt, so lebt es nicht lange, und bleibt es wirklich am Leben, so wird es nie reich; nimmt ein Mann ein Weib, so ergeht es ihm nicht wohl; und was man auch beginnen mag, es wird weder gut noch nütze. Dies sind die Tage, die man meiden soll:

  • Im Harman (Januar) sechs: 1., 2., 5., 7., 8., 15.
  • Im Hornung (Februar) drei: der 16., 17., 19.
  • Im März vier: der 15., 16., 17., 18.
  • April hat drei: den 6., 7., 15.,
  • der Mai hat drei: den 7., 15-, 17.,
  • Brachmonat (Juni) hat einen: den 6.,
  • Heumonat (Juli) hat zwei: den 15., 17…

In diesen oben genannten Tagen soll sich ein jeglicher Mensch hüten, sich zur Ader zu lassen oder irgendetwas anzufangen, denn es kommt zu keinem guten Ende...

Päpstliche Urkunde über das Chorgebet

(Papst Alexander IV. grüßt die Brüder vom Deutschen Hause.) Die Verdienste eures frommen Lebens veranlassen ns, eure Wünsche gnädig zu erfüllen, soweit dies nur schicklich geschehen kann. Wie uns berichtet würde, wird in eurem Orden mit päpstlicher Genehmigung Gottesdienst und Chorgebet nach der Weise der Predigerbrüder, unserer geliebten Söhne, abge­halten, und ihr habt nun daran mit großem Eifer durch einige eurer Klerikerbrüder, gottesfürchtige, kluge, in geistlichen Dingen umsichtige Männer, gewisse Änderungen vornehmen lassen, die für euren Orden gut sind und seiner Eigenart entsprechen. Durch eure Bitten bewogen, genehmigen und bestätigen wir, was in dieser Beziehung geschehen ist.

Kaiserliches  Privileg  für  den Verkehr des Ordens mit dem Hofe (1216)

Friedrich, von Gottes Gnaden König der Römer, zu allen Zeiten Augustus und König von Sizilien. Die königliche Huld pflegt die Ordenshäuser mit dem Auge der Güte anzusehen und für deren Nutzen mit freigebiger Hand zu sorgen. Wir verfügen also im Hinblick auf den ehrwürdigen Orden im Hospital der heiligen Maria, das den Deutschen in Jerusalem zu eigen ist, aber auch im Hinblick auf die ehrwürdigen Personen, die da­selbst unter dem Herrn ihren Kriegsdienst leisten, dass den Brü­dern des genannten Hauses für alle Zeit am Hoflager des Reiches eine besondere Stellung als Mitglieder eben dieses Hofes eingeräumt werde und ihnen damit Gelegenheit geboten wird, ihre Geschäfte und ihren Nutzen bei den Herren des Reiches zu betreiben. Wir verleihen darum mit königlicher Huld und Freigebigkeit dem genannten Hause für alle Zeit von Reichs wegen als gesetzliches Lehen, das niemals von irgendeinem Per­sonenwechsel berührt werden soll: So oft der Ordensmeister und oberste Verwalter aller Güter, die das genannte Spital in Deutschland hat und haben wird, zum Hoflager des Reiches kommt, wird er diesem als Mitglied zugezählt, ihm und einem Begleiter, einem Bruder seines Hauses, ist daselbst als Mit­gliedern des Hofes die gebührende Versorgung reichlich zu leisten, auch sind sechs Pferde für sie zu verpflegen. Ferner verleihen wir dem genannten Hause für alle Zeit, dass zur Beschaffung des kaiserlichen Almosens (beim Hoflager immer zwei Brüder ab- und zugehen und drei Pferde für sie gehalten werden sollen).

Kaiserliches Privileg für den Ordenseintritt (1222)

„Wir (Friedrich 2.) bestimmen, dass man von niemand, der in den Orden vom Deutschen Hause der heiligen Maria ein­getreten ist und dessen Kleid trägt, die Bezahlung von Schulden verlangen darf, die vor dem Ordenseintritt gemacht worden sind. Die Schuldenpflicht geht auf die Erben der Güter über, und zwar auch in dem Falle, dass ein Bruder bei der Aufnahme in den Orden diesem einen Teil seiner Güter überlässt."

Päpstliche Entscheidung über die Ordenstracht (1222)

Wir haben vernommen, ihr (die Tempelritter) regt euch etwas über die (Deutschordensritter) auf, weil sie kraft einer ihnen von uns besonders verliehenen Vergünstigung weiße Mäntel tragen. Wie unwürdig ein solches Benehmen für euren Orden ist, erkennt jeder im ersten Augenblick, da er darüber nachdenkt. Hält euch von dieser Eifersüchtelei nicht die Ehrerbietung gegen den Papst und Kaiser ab, so muss euch doch das spöttische Ge­lächter aller, die davon hören, belehren. Es ist doch in der Tat lächerlich, wenn ihr euch darüber aufhaltet, andere hätten von euch den weißen Mantel übernommen, zumal doch das besondere Kennzeichen am Mantel der Deutschordensherren eine Ver­wechslung mit dem euren ausschließt.